Überörtliche Gemeinschaftspraxis und Praxisgemeinschaft für Neurologie, Psychiatrie, Geriatrie 
und Psychotherapie
Verkehrsmedizinisches Gutachten


Ein Verkehrsmedizinisches Gutachten wird häufig erforderlich, wenn schwere Erkrankungen eingetreten sind, welche die Fahrtauglichkeit beeinträchtigen können z. B. Schlaganfall, Hirnverletzungen, psychische Erkrankungen, Gedächtnisstörungen, Demenzen oder Epilepsie. 

Eine Meldepflicht besteht gegenüber der zuständigen Behörde zwar nicht, aber die Straßenverkehrsordnung weißt auf die Pflicht hin, dass in solchen Fällen in "geeigneter Weise Vorsorge zu treffen" ist. Vorsorge heißt: eine freiwillige Mitteilung über die Erkrankung oder Einschränkungen, gemeinsam mit einem fachärztlichen Gutachten einzureichen, damit der Führerschein im Bedarfsfall geändert wird.

Seit 1999 dürfen nur Ärzte/Ärztinnen mit „Verkehrsmedizinischer Qualifikation" Gemäß §11, Abs. 2, Satz 3, Nr.1 der Fahrerlaubnisordnung (FeV) die Gutachten durchführen. In unseren Praxen führt Dr. med. Michael Klemm sowohl freiwillige (vorsorgliche) Gutachten, sowie auch die von der Verkehrsbehörde veranlasste Gutachten durch. Der Umfang der Untersuchung hängt von der Fragestellung, dem Krankheitsbild und den benötigten apparativen Untersuchungen (EKG, EEG, Labor) ab und beläuft sich meist auf einen Betrag zwischen 250,00 € und 500,00 €. In einigen Fällen wird noch ein zusätzliches neuropsychologisches Gutachten/Testung nötig. Dies kann ebenfalls in unserer Praxis durch die Diplom-Psychologin Fr. Sabine Borsutzky erfolgen. 

Den Aufwand der gutachterlichen Tätigkeit können wir aufgrund der individuellen Situation und des Krankheitsbildes nicht im Vorfeld abschätzen, so dass der volle Geldbetrag vor Beginn der Untersuchung in der Praxis hinterlegt werden muss. Nach der Fertigstellung des Gutachtens wird der Betrag mit dem tatsächlichen Aufwand verrechnet und die Differenz an Sie zurückgezahlt. 

Vereinbaren Sie bei Bedarf mit unseren Sprechstundenhilfen einen Termin zur vorsorglichen oder veranlassten Verkehrsmedizinischen Begutachtung. Alle Informationen zu Kosten, Anforderungen etc. können bereits telefonisch im Vorfeld geklärt werden. 

 Terminvereinbarungen bitte in unserer Praxis: Voltmannsstraße 140 in Bielefeld, Telefon: 0521-557701-40
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